Im Rahmen einer mindestens 1 ½ jährigen berufsbegleitenden Ausbildung sollen die TeilnehmerInnen befähigt werden, Kinder nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik so zu erziehen und zu lehren, dass sie sich ihren Anlagen gemäß individuell entfalten können.
Auf der Basis theoretischer Grundlagen soll den TeilnehmerInnen die notwendige Kompetenz vermittelt werden, die Montessori-Materialien didaktisch richtig und den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend handhaben zu können.
Hospitationen in ausgewählten Montessori-Kindergartengruppen und Montessori-Klassen und die damit verbundene Schulung der Beobachtungsfähigkeit stellen einen zentralen Aspekt der Ausbildung dar.
Im Mittelpunkt der Montessori-Pädagogik steht das Bemühen um die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes. Der/die Montessori-PädagogIn respektiert den Lern- und Entwicklungsprozess als individuelles Ereignis und unterstützt den Selbstaufbau des Kindes in einer vorbereiteten Umgebung.
Diese Wesensmerkmale der Montessori-Pädagogik finden sich in den Zielsetzungen der Kindergartenpädagogik, im allgemeinen Bildungsziel und in den didaktischen Grundsätzen der Lehrpläne für die Pflichtschulen.
Die TeilnehmerInnen sollen jene Kompetenzen erwerben und Haltungen aufbauen, die es ermöglichen, die Arbeit in Kindergarten und Schule nach den Prinzipien der Selbsttätigkeit, der größtmöglichen Rücksichtnahme auf die Individualität der Kinder und der Entfaltung individueller Interessen durch die Arbeit in der Gemeinschaft zu organisieren.
Da sich das Kursangebot maßgeblich an der konkreten Umsetzung in Kindergärten und Schulen orientiert, werden die Inhalte um didaktische bzw. fachliche Schwerpunkte gruppiert. Die jeweils relevanten theoretischen Grundlagen der Montessori-Pädagogik werden bearbeitet, in Beziehung zu neueren pädagogischen Forschungen gebracht und kritisch betrachtet. Diese Anordnung soll eine reflektierte pädagogische Praxis ermöglichen.
Der Lehrgang umfasst die Einführung in folgende Bereiche:
Personen mit einer pädagogischen Grundausbildung, zum Beispiel KindergärtnerInnen, ErzieherInnen, LehrerInnen aller Schularten und Studierende pädagogischer Berufe
Theorie: | 48 Einheiten |
Kinderhaus: | 58 Einheiten |
Sprache: | 56 Einheiten |
Mathematik: | 62 Einheiten |
Geometrie: | 14 Einheiten |
Kosmische Erziehung: | 36 Einheiten |
Hospitationen: | 24 Einheiten |
Klausur: | 4 Einheiten |
Diplomprüfung: | 1 Einheit |
Eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten
Aufgrund von regionalspezifischen oder bildungspolitischen Erfordernissen kann in den jeweiligen Bereichen die Normstundenzahl um jeweils 20% abweichen (ausgenommen von dieser Regelung sind Hospitationen). Das Mindeststundenausmaß von 264 Einheiten muss jedoch erhalten bleiben.
Das Stundenmaximum von 312 Einheiten soll jedoch nicht überschritten werden.
In einem Lehrgang soll die Anzahl der TeilnehmerInnen 32 nicht überschreiten.
Ab 21 TeilnehmerInnen ist der Kurs in den didaktischen Bereichen mit 2 DozentInnen zu führen.
Ausmaß:
An den einzelnen Hospitationstagen sind Beobachtungsschwerpunkte vorzubereiten, und bei der Nachbesprechung als Unterlage heranzuziehen.
Mindestens vier davon sind schriftlich zu verfassen.
Die Hospitationen finden in Kinderhäusern und Schulen statt, die von der Kursleitung als anerkannte Montessori Einrichtungen bezeichnet werden. Die Hospitationen müssen in unterschiedlichen Berufsfeldern absolviert werden. Voraussetzungen für eine Hospitationsklasse/-gruppe ist die Einhaltung der vom Bundesverband erstellten "Kriterien zur Bezeichnung einer Montessori Einrichtung".
Je eine mündliche / praktische Prüfung in den Bereichen:
sowie eine kommissionelle Prüfung durch 2 Fachdozenten
Die Kursleitung legt fest, ob die Prüfung mündlich oder schriftlich abgehalten wird.
VertreterIn der Dozentenkonferenz oder Vorstandsmitglied des Bundesverbandes. Die (der) Vorsitzende darf im Kurs selbst nicht als Lehrende(r) tätig gewesen sein.
Nach bestandener Prüfung erhalten die TeilnehmerInnen das Montessori Diplom ausgestellt vom Bundesverband "Montessori-Österreich".
Für die Zulassung zur Prüfung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Dieser Lehrgang unterliegt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung von "Montessori Österreich". Die Prüfung wird unter dem Vorsitz von "Montessori Österreich" abgenommen. Sie unterliegt keiner staatlichen Kontrolle. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die die LehrgangsteilnehmerInnen während der Lehrgänge oder in Zusammenhang mit den Lehrgangsveranstaltungen erleiden, es sei denn, der/die LehrgangsteilnehmerIn kann dem Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Die Lehrgangsleitung stellt mittels Formblatt (Anlage 3) einen Antrag beim Bundesverband "Montessori - Österreich" um Genehmigung zur Durchführung des Diplomkurses. Dieser Antrag wird vom Vorstand überprüft. Die Genehmigung schließt die Sicherung der Standards der Lehrgänge mit ein.
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist sie kostenlos, ab dann werden 30%, mit Start des Lehrgangs 100% der Kursgebühr in Rechnung gestellt.